Fassung 2026-08-31-entwurf

Entwurf. Diese Fassung ist ein Platzhalter für die Erprobung. Sie ist weder abgenommen noch geeignet, einen Vertrag zu begründen.

1. Gegenstand

lexICT stellt der Organisation DSGVO-Carry als Software zur Verfügung. Die Organisation dokumentiert damit ihre Verarbeitungstätigkeiten und erzeugt die zugehörigen Unterlagen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist damit nicht verbunden; sie kann gesondert beauftragt werden.

2. Laufzeit und Kündigung

Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung ist über die Anwendung möglich.

3. Vergütung und Erstattung

Die Vergütung beträgt 29,00 Euro je Monat und wird für Perioden von 12 Monaten im Voraus abgerechnet. Kündigt der die Organisation während einer laufenden Periode, erstattet lexICT die auf die nicht verbrauchten Monate entfallende Vergütung.

Diese Klausel ist der Grund für die Trennung von Monatsbetrag und Abrechnungsperiode. Sie hält § 309 Nr. 9 BGB ein, ohne dass geklärt werden muss, ob die Organisation Unternehmer ist.

4. Ausgabe nach Zahlungseingang

Die Organisation kann ihre Angaben sofort erfassen. Die Ausgabe als PDF, das HTML-Snippet und die Freigabe stehen nach Eingang der Zahlung zur Verfügung.

5. Ende des Vertrags

Mit der Kündigungserklärung wird der vollständige Export des Bestands freigeschaltet. Zum Vertragsende wird der Zugang gesperrt. Die Daten werden drei Jahre nach Vertragsende gelöscht; bis dahin liegen sie ohne Zugriff der Organisation in Verwahrung. Die Frist orientiert sich an der Regelverjährung nach § 195 BGB.

6. Noch zu ergänzen

Haftung, Verfügbarkeit, Mitwirkungspflichten der Organisation, Änderungen dieser Bedingungen, Schlussbestimmungen.

Zurück